Am 30. Juni 2024 endet das sog. 'Nebenkostenprivileg'

Dies bedeutet, dass z.B. die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr automatisch über die Nebenkosten berechnet werden dürfen. Da dies nun keine rein technische sondern eher eine rechtliche Frage ist, möchte ich mich hier nicht zu weit aus dem Fenster lehnen; schließlich bin ich Techniker und kein Rechtsanwalt.
Trotzdem hier ein paar Hinweise und Tipps:

Zunächst das Wichtigste aus meiner Sicht:
Ihr Kabelanschluss wird nicht automatisch abgeschaltet und entfernt, sondern die rechtliche Lage zwischen Vermieter und Mieter ändert sich zunächst primär. Mit dieser Gesetzesänderung fällt die weit verbreitete Regelung in Mehrfamilienhäusern weg, dass die Kosten für den im Haus verfügbaren Kabelanschluss pauschal vom Vermieter über die Nebenkosten an die Mieter weitergegeben werden kann (auch wenn ein Mieter den Anschluss gar nicht genutzt hat). Nun kann jeder Mieter grundsätzlich selbst entscheiden, über welchen Anbieter er sein Kabelfernsehsignal empfangen (und bezahlen) oder ob er auf einen anderen Empfangsweg umstellen möchte. Dadurch ist der Mieter allerdings auch selbst verantwortlich, einen eigenen Vertrag mit einem Anbieter abzuschließen (sämtliche Angaben ohne rechtsverbindlichen Anspruch!!).
Ob und wie die gewünschte Empfangsart sich dann technisch umsetzen lässt, steht auf einem anderen Blatt!

Nun möchten gerade sämtliche Anbieter, sei es aus dem Bereich Kabel, Sat, IPTV, auf den Zug aufspringen und Sie als Endkunden für sich gewinnen - und werben dementsprechend für ihr jeweiliges Produkt.
Wenn Sie einfach nur weiter Kabelfernsehen wie bisher empfangen möchten, sollten Sie sich - BEVOR Sie irgendetwas unterschreiben - darüber informieren.

  • Als Mieter würde ich Ihnen die Internetseite der Verbraucherzentrale als neutrale Quelle empfehlen
  • Als Vermieter können Sie sich z.B. bei ASTRA eine Checkliste für Ihr weiteres Vorgehen anschauen
  • Fragen Sie Ihren Vermieter bzw. Hausverwalter, wie die Situation für das Haus ist (gibt es einen WEG-Beschluss zum Thema, liegt ein 'Mehrnutzervertrag' vor o.ä.)
  • Lassen Sie sich auf gar keinen Fall von sog. 'Medienberatern' o.ä. an der Haustüre oder am Telefon unter Druck setzen, wenn sie Ihnen mit der 'Abschaltung Ihres Kabelanschlusses' drohen
  • Auch wenn ausser Ihnen niemand im Haus weiter den Kabelanschluss nutzen möchte, können die anderen Wohnungen technisch gesperrt werden
  • Ausser Kabel- und Internetfernsehen im klassischen Sinn oder als Streamingdienst gibt es z.B. die Möglichkeit, per DVB-T2 HD (terrestrisch) oder über Satellit Ihre Programme zu empfangen

Über die rechtlichen/gesetzlichen Themen können wir Ihnen leider keine verbindlichen Auskünfte erteilen!
Für technische Fragen zu den Möglichkeiten (z.B. DVB-T2 HD, Sat) können wir Sie - Mieter oder Vermieter - gerne beraten.